Die Schule

Eine der ersten Fragen, die uns gestellt wird, wenn wir von den Weltreiseplänen erzählen, ist:

„Und wie macht ihr das mit der Schule?“

Immerhin ist Joris in der 3. Klasse, und wir werden wir ein ganzes Schulhalbjahr nicht da sein, wie also geht das?

Letzlich ist Joris für diesen Zeitraum vom Unterricht befreit worden. Je nach Bundesland gibt es dazu im Schulgesetz mehr oder weniger genaue Vorgaben. Über die jeweiligen Bestimmungen sollte man sich natürlich im Vorfeld informieren.

Folgende Faktoren haben uns meines Erachtens geholfen, die Freistellung zu bekommen:

  1. Frühzeitig das Gespräch mit den Verantwortlichen der Schule suchen.

    Wir haben etwa ein Jahr vor der Reise beim Elternsprechtag die Klassenlehrerin und die Deutschlehrerin gefragt, ob sie sich grundsätzlich vorstellen könnten, unser Vorhaben zu unterstützen. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, zuerst die unterrichtenden Kolleginnen (und nicht Schulleitung oder Schulamt ) zu informieren, denn an den beiden bleibt ja im Endeffekt alles hängen. Sie sind also unsere wichtigsten Verbündeten in der Schule.

    Danach habe ich -ebenfalls in Absprache mit der Klassenlehrerin- ein entsprechendes Anschreiben an die Schulleitung formuliert.

  2. Gut vorbereitet sein.

    Um eine Befreiung zu beantragen, sollte man die schulischen Rahmenbedingungen kennen und sich Gedanken dazu gemacht haben, was, wie (oder ob überhaupt) auf der Reise gelernt werden kann. Je strukturierter und durchdachter die Pläne sind, umso eher dürften sie überzeugen.

  3. Geduldig sein.

    Es nützt nichts, jede Woche in der Schule anzurufen, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Oftmals müssen (laaaaange) Dienstwege eingehalten werden, und eine Genehmigung wird nicht mal eben so zwischen Tür und Angel erteilt.

  4. Glück haben und dankbar sein.

    Ganz klar: es gibt in Deutschland die Schulpflicht, das heißt, dass alle Kinder die Schule besuchen müssen. Es reicht nicht, dass sie den Unterrichtsstoff (wo und wie auch immer) vermittelt bekommen. Daher hat man keinerlei Anspruch auf Unterrichtsbefreiung! Ob sie erteilt wird, hängt von allem Möglichen ab: den beteiligten Personen, den schulischen Leistungen des Kindes, den Umständen und nicht zuletzt vom Glück…

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